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Therapie
60-70 Minuten = 118 Euro
Je weitere angebrochene 10 Minuten = 15 Euro
Hypnosetherapie
75-90 Minuten = 179 Euro
EMDR
75-90 Minuten = 179 Euro
Abrechnung mit der Krankenkasse
- Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen
Einige private Krankenversicherungen (z. B. Barmenia, Debeka, Continentale, AXA) sowie Zusatzversicherungen beteiligen sich anteilig an den Kosten für Kunsttherapie, Hypnosetherapie und EMDR im Rahmen einer Behandlung nach dem Heilpraktikergesetz. Die Höhe der Kostenübernahme und die Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Tarif und der Vertragsgestaltung ab.
- Gesetzliche Krankenkassen
Manche gesetzliche Krankenkassen fördern Kunsttherapie im Rahmen ihrer Satzungsleistungen. Beispielsweise übernehmen die Securvita BKK und die Barmer einen Teil der Kosten, wenn eine ärztliche Verordnung für Kunsttherapie, inkl. Diagnose vorliegt. Sprechen Sie mich gerne an.
- Kostenübernahme für Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe nach § 35a SGB VIII kann beim Jugendamt oder beim Amt für Soziale Dienste ein Antrag auf Kostenübernahme für Kunsttherapie gestellt werden.
- Selbstzahlende
Sollte keine Kostenübernahme möglich sein, können Sie die Sitzungen selbstverständlich als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Ich berate Sie gern zu Ihren individuellen Möglichkeiten und unterstütze Sie bei der Klärung der Kostenübernahme.
Privatpraxis – Ihre Vorteile im Überblick
- Individuelle Terminvereinbarung
In meiner Praxis sind in der Regel zeitnahe Termine möglich. Dank einer flexiblen Termingestaltung entscheiden Sie selbst, in welchen Abständen die Termine stattfinden.
- Vorteile für Selbstzahlende
Als Selbstzahlende in der Psychotherapie genießen Sie besondere Vorteile: Ihre Krankenkasse erhält keine Diagnose oder Daten. Gerade bei sensiblen Berufswegen, etwa einer geplanten Verbeamtung, kann diese Diskretion ein entscheidender Pluspunkt sein.
- Methodische Vielfalt
In meiner Praxis steht Ihnen eine breite Auswahl wissenschaftlich fundierter Methoden zur Verfügung. Durch diese methodische Vielfalt kann die Behandlung individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und flexibel kombiniert werden, sodass wir gemeinsam Ihre persönlichen Ziele bestmöglich erreichen.
- Hausbesuche
Bei bestimmten Indikationen sind auch Hausbesuche möglich. Sprechen Sie mich gerne an, wenn dies für Sie eine passende Option sein könnte.
- Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für eine Psychotherapie als Selbstzahler können gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an Ihr Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.
