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Therapie
60 Minuten = 100 Euro
Hypnosetherapie
75 Minuten = 125 Euro
90 Minuten = 150 Euro
EMDR
90 Minuten = 150 Euro
Abrechnung mit der Krankenkasse
Durch die Kombination meiner Qualifikationen als Kunsttherapeutin und Heilpraktikerin für Psychotherapie ist es möglich, dass bestimmte gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Kunsttherapie anteilig übernehmen. Die Securvita BKK und die Barmer zählen beispielsweise zu den Krankenkassen, die Kunsttherapie in einem festgelegten Rahmen bezuschussen.
Zusätzlich übernehmen oder bezuschussen einige private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen die Kosten für eine therapeutische Behandlung in meiner Praxis, z. B. Barmenia, Debeka, Continental und AXA. Je nach individueller Vertragsgestaltung ist auch eine Kostenübernahme für Hypnosetherapie und EMDR möglich.
Für Kinder und Jugendliche mit einem Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe nach § 35a SGB VIII besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt oder Amt für Soziale Dienste einen Antrag auf Kostenübernahme für die Kunsttherapie zu stellen.
Vorteile einer Privatpraxis
- Patientenorientierte und individuelle Termingestaltung – daher sind zeitnahe Termine möglich. Sie entscheiden selbst, in welchen Abständen die Sitzungen stattfinden.
- Die Krankenkasse erfährt bei Selbstzahlenden keine Diagnose. Gerade bei bestimmten Berufswegen, wie etwa einer geplanten Verbeamtung, kann dies ein wichtiger Vorteil sein.
- In meiner Praxis steht Ihnen eine breite Auswahl an wissenschaftlich fundierten Therapiemethoden zur Verfügung. Als Selbstzahlende profitieren Sie dabei von einer größeren therapeutischen Freiheit. Die Behandlung kann so individuell und flexibel auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt werden.
- Bei bestimmten Indikationen sind auch Hausbesuche möglich – sprechen Sie mich gerne an.
- Die Kosten für die Psychotherapie können nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.